Ihre Behandlung muss spätestens am 14. Tag nach Ausstellungsdatum beginnen. Berücksichtigen Sie bitte, dass auch Sonn- und Feiertage mitgezählt werden müssen.
Die Dauer richtet sich nach dem vom Arzt verordneten Heilmittel und wird von der Krankenkasse vorgegeben. Gerne können Sie die Dauer Ihres individuellen Heilmittels bei uns erfragen.
Eine Unterbrechung darf nicht länger als 14 Tage dauern. Im Falle einer Erkrankung darf die Therapiepause 28 Tage nicht überschreiten. Sollten diese Fristen überschritten werden, muss die Verordnung abgebrochen werden und Sie benötigen eine neue Verordnung.
Für alle volljährigen Patienten sieht der Gesetzgeber pro Heilmittelverordnung eine Zuzahlung in Höhe von 10% der Kosten sowie eine einmalige Gebühr von 10 Euro vor. Diesen Betrag entrichten Sie bitte in bar bei Ihrem zweiten Termin in unserer Praxis. Bei Vorlage einer gültigen Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse entfällt diese Zahlung.
Wir sind eine Terminpraxis und arbeiten daher ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache mit Ihnen. Bitte beachten Sie jedoch, dass es trotzdem zu Wartezeiten von bis zu 15 Minuten kommen kann.
Die von uns für einen Hausbesuch angegebene Uhrzeit ist eine Richtzeit. Bitte haben Sie Verständnis, dass sich ein Hausbesuchstermin aufgrund von Fahrtzeit unter Beachtung der Witterung/ Verkehrslage nicht immer genau einhalten lässt.
Wir versuchen Ihre Termine so zu legen, dass sie sich für all unsere Patienten gut in den Alltag integrieren lassen. Leider können wir jedoch nicht immer jeden Terminwunsch erfüllen. Bitte haben Sie hierfür Verständnis.
Dann liegt das daran, dass es bei uns zu Engpässen aufgrund von Krankheit oder Urlaub kommt. Sollten Sie deshalb einmal länger auf einen Termin warten müssen, möchten wir Sie um Ihr Verständnis bitten.
Ihr(e) Therapeut(in) beantwortet gerne all Ihre Fragen. Am besten äußern Sie Ihre Fragen/ Wünsche gleich zu Beginn Ihres Therapietermins, so bleibt ausreichend Zeit alles zu besprechen. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Therapeuten zwischen zwei Behandlungen und außerhalb der Therapieräume keine Fragen beantworten können.
Auf Wunsch Ihres Arztes verfasst Ihr(e) Therapeut(in) einen Therapiebericht. Dieser beinhaltet Informationen zu den Inhalten, dem Verlauf und dem Ergebnis der Therapie sowie eine Empfehlung für das weitere Vorgehen. Die von dem behandelnden Arzt eingeforderten Therapieberichte sind Bestandteil der Therapiestunde. Gerne schreiben wir Ihnen einen ausführlichen Bericht über den Therapieverlauf z.B. für die Vorstellung im SPZ. Hierfür benötigen wir mehr Zeit außerhalb der Therapiestunde. Dieser Bericht wird Ihnen privat in Rechnung gestellt.